Erwägungsgrund 4 32022D0359BESCHLUSS (EU) 2022/359 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Februar 2022 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer infolge eines Antrags Frankreichs — EGF/2021/005 FR/Airbus
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 3 745 264 EUR für den Antrag Frankreichs bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32016D0989BESCHLUSS (EU) 2016/989 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2016 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Frankreichs — EGF/2015/010 FR/MoryGlobal)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 5 146 800 EUR für den Antrag Frankreichs bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32018D1093BESCHLUSS (EU) 2018/1093 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2018 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Frankreichs — EGF/2017/009 FR/Air France)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 9 894 483 EUR für den Antrag Frankreichs bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32022D1164BESCHLUSS (EU) 2022/1164 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Juni 2022 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Frankreichs (EGF/2022/001 FR/Air France)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 17 742 607 EUR für den Antrag Frankreichs bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32015D0738BESCHLUSS (EU) 2015/738 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag EGF/2014/017 FR/Mory-Ducros, Frankreich)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 6 052 200 EUR für den Antrag Frankreichs bereitgestellt werden kann —
Erwägungsgrund 4 32014D0876BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. November 2014 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2014/005 FR/GAD, Frankreich) (2014/876/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 918 000 EUR für den Antrag Frankreichs bereitzustellen —