Erwägungsgrund 13 32022D0337BESCHLUSS (GASP) 2022/337 DES RATES vom 28. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 12 32022D0329BESCHLUSS (GASP) 2022/329 DES RATES vom 25. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32022D0411BESCHLUSS (GASP) 2022/411 DES RATES vom 10. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32022D0883BESCHLUSS (GASP) 2022/883 DES RATES vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 12 32022D0267BESCHLUSS (GASP) 2022/267 DES RATES vom 23. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 13 32022D0351BESCHLUSS (GASP) 2022/351 DES RATES vom 1. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Der Beschluss 2014/512/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —