Art. 5 32021D2309BESCHLUSS (GASP) 2021/2309 DES RATES vom 22. Dezember 2021 über Outreach-Maßnahmen der Union zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Seine Geltungsdauer endet 36 Monate nach dem Tag des Abschlusses der in Artikel 3 Absatz 3 genannten…
Art. 5 Abs. 2 32021D1726BESCHLUSS (GASP) 2021/1726 DES RATES vom 28. September 2021 zur Unterstützung der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und der Verbreitung solcher Waffen in den Staaten der Liga der Arabischen Staaten — Phase II
Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach dem Tag des Abschlusses der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung. Dieser Beschluss endet…
Art. 5 32022D2320BESCHLUSS (GASP) 2022/2320 DES RATES vom 25. November 2022 zur Unterstützung der Union bei der Durchführung eines Projekts zur „Freisetzung von Innovationen im Bereich Grundlagentechnologien und internationale Sicherheit“
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 24 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten…
Art. 5 Abs. 1 32022D0847BESCHLUSS (GASP) 2022/847 DES RATES vom 30. Mai 2022 zur Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit und ihrer Auswirkungen auf dem amerikanischen Kontinent
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 5 32022D2269BESCHLUSS (GASP) 2022/2269 DES RATES vom 18. November 2022 zur Unionsunterstützung für die Durchführung eines Projekts mit dem Titel „Förderung verantwortungsvoller Innovation auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz im Dienste von Frieden und Sicherheit“
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 39 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten…
Art. 5 Abs. 1 32022D2321BESCHLUSS (GASP) 2022/2321 DES RATES vom 25. November 2022 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan und bei den auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten in Südost- und Osteuropa
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.