Erwägungsgrund 6 32022D0655Nach Artikel 364 Absatz 2 des Abkommens kann der Partnerschaftsrat beschließen, Unterausschüsse und sonstige Gremien für bestimmte Bereiche einzusetzen, die ihn…
Erwägungsgrund 4 32022D0655Nach Artikel 364 Absatz 2 des Abkommens kann der Partnerschaftsrat beschließen, Unterausschüsse und sonstige Gremien für bestimmte Bereiche einzusetzen, die für…
Erwägungsgrund 5 32017D0477BESCHLUSS (EU) 2017/477 DES RATES vom 3. März 2017 über den im Kooperationsrat im Rahmen des Abkommens über verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Arbeitsvereinbarungen des Kooperationsrates, des Kooperationsausschusses, der Fachunterausschüsse und etwaiger sonstiger Gremien
Gemäß Artikel 269 Absatz 1 des Abkommens wird der Kooperationsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben von einem Kooperationsausschuss unterstützt.
Erwägungsgrund 3 32017D0477BESCHLUSS (EU) 2017/477 DES RATES vom 3. März 2017 über den im Kooperationsrat im Rahmen des Abkommens über verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Arbeitsvereinbarungen des Kooperationsrates, des Kooperationsausschusses, der Fachunterausschüsse und etwaiger sonstiger Gremien
Gemäß Artikel 269 Absatz 1 des Abkommens wird der Kooperationsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben von einem Kooperationsausschuss unterstützt.
Erwägungsgrund 3 32022D0655Nach Artikel 363 Absatz 4 des Abkommens legt der Partnerschaftsrat in seiner Geschäftsordnung Aufgaben und Arbeitsweise des Partnerschaftsausschusses fest.
Erwägungsgrund 2 32023D0683BESCHLUSS (EU) 2023/683 DES RATES vom 17. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits eingesetzten Kooperationsrat im Zusammenhang mit der Einsetzung eines Fachunterausschusses für Entwicklungszusammenarbeit und der Annahme seines Mandats zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 111 Absatz 1 des Abkommens wurde ein Kooperationsrat eingerichtet, der die Durchführung des Abkommens überwacht. Gemäß Artikel 112 Absatz 2 des…