Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Partnerschaftsrat muss die Geschäftsordnungen des Partnerschaftsrates, des Partnerschaftsausschusses sowie der Unterausschüsse und sonstigen Gremien annehmen.
Nach Artikel 364 Absatz 2 des Abkommens kann der Partnerschaftsrat beschließen, Unterausschüsse und sonstige Gremien für bestimmte Bereiche einzusetzen, die ihn…
Die Annahme der Geschäftsordnung des Partnerschaftsrates und der Geschäftsordnung des Partnerschaftsausschusses ist erforderlich, um die wirksame Funktionsweise…
Gemäß Artikel 269 Absatz 7 des Abkommens legt der Kooperationsrat in seiner Geschäftsordnung Aufgaben und Arbeitsweise des Kooperationsausschusses sowie aller…
Gemäß Artikel 269 Absatz 7 des Abkommens legt der Kooperationsrat in seiner Geschäftsordnung Aufgaben und Arbeitsweise des Kooperationsausschusses sowie aller…
Nach Artikel 362 Absatz 4 des Abkommens gibt sich der Partnerschaftsrat eine Geschäftsordnung. Nach Artikel 363 Absatz 4 des Abkommens legt er in seiner…
Nach Artikel 364 Absatz 2 des Abkommens kann der Partnerschaftsrat beschließen, Unterausschüsse und sonstige Gremien für bestimmte Bereiche einzusetzen, die für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.