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Der Beschluss 2013/184/GASP wird wie folgt geändert:
Artikel 12 erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss gilt bis zum 30. April 2023. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird verlängert oder gegebenenfalls geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“
Der Anhang wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Beschluss 2014/145/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.