Erwägungsgrund 8 32020D0649BESCHLUSS (EU) 2020/649 DES RATES vom 7. Mai 2020 über den im Namen der Europäischen Union auf der 56. Tagung des Fachausschusses für die Beförderung gefährlicher Güter der Zwischenstaatlichen Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) zu bestimmten Änderungen der Anlage C des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr zu vertretenden Standpunkt
Die vorgesehenen Änderungen werden als zweckmäßig für die sichere und kostenwirksame Beförderung gefährlicher Güter angesehen, weshalb sie befürwortet werden…
Erwägungsgrund 8 32022D1663BESCHLUSS (EU) 2022/1663 DES RATES vom 26. September 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union bezüglich der Änderungen der Anlagen zum Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und der dem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen beigefügten Verordnung zu vertreten ist
Die vorgesehenen Änderungen werden für eine sichere und kostengünstige Beförderung gefährlicher Güter als zweckmäßig angesehen, sind gerechtfertigt und sinnvoll…
Erwägungsgrund 7 32022D0675Die vorgesehenen Änderungen zielen darauf ab, die sichere und effiziente Beförderung gefährlicher Güter zu gewährleisten und gleichzeitig den wissenschaftlichen…
Erwägungsgrund 7 32020D0649BESCHLUSS (EU) 2020/649 DES RATES vom 7. Mai 2020 über den im Namen der Europäischen Union auf der 56. Tagung des Fachausschusses für die Beförderung gefährlicher Güter der Zwischenstaatlichen Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) zu bestimmten Änderungen der Anlage C des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr zu vertretenden Standpunkt
Die vorgesehenen Änderungen betreffen technische Normen und zielen darauf ab, eine sichere und effiziente Beförderung gefährlicher Güter zu gewährleisten und…
Erwägungsgrund 6 32018D1485BESCHLUSS (EU) 2018/1485 DES RATES vom 28. September 2018 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkts zu den Änderungen der Anlagen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen technische Normen oder einheitliche technische Vorschriften und sollen eine sichere und effiziente Beförderung…
Erwägungsgrund 7 32020D1421BESCHLUSS (EU) 2020/1421 DES RATES vom 1. Oktober 2020 über den im Namen der Europäischen Union bezüglich der Änderungen der Anlagen zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung zu vertretenden Standpunkt
Die angenommenen Änderungen betreffen technische Normen oder einheitliche technische Vorschriften und sollen eine sichere und effiziente Beförderung…