Erwägungsgrund 6 32023D1475BESCHLUSS (EU) 2023/1475 DES RATES vom 15. Mai 2023 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und Neuseeland andererseits über die Teilnahme Neuseelands an Programmen der Union
Neuseeland erfüllt die Kriterien des Artikels 16 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/695.
Erwägungsgrund 1 32023D1093BESCHLUSS (EU) 2023/1093 DES RATES vom 15. Mai 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Republik Korea über ein Abkommen über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Republik Korea an Programmen der Union und über die Assoziierung der Republik Korea mit „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027)
Die Republik Korea erfüllt die Kriterien des Artikels 16 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates ,
Erwägungsgrund 1 32023D1081BESCHLUSS (EU) 2023/1081 DES RATES vom 15. Mai 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit Japan über ein Abkommen über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme Japans an Programmen der Union und über die Assoziierung Japans mit „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027)
Japan erfüllt die Kriterien des Artikels 16 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates ,
Erwägungsgrund 1 32015D0809BESCHLUSS (EU) 2015/809 DES RATES vom 19. Mai 2015 zur Ernennung der Kulturhauptstädte Europas 2019 in Bulgarien und Italien
Die in Artikel 4 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG festgelegten Kriterien sind vollständig erfüllt —
Art. 1 32022D0494BESCHLUSS (EU) 2022/494 DER KOMMISSION vom 25. März 2022 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2021/693 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms „Justiz“
Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2021/693 wird bestätigt.
Erwägungsgrund 1 32013D0286BESCHLUSS DES RATES vom 17. Mai 2013 zur Ernennung der Kulturhauptstädte Europas 2017 in Dänemark und Zypern sowie der Kulturhauptstadt Europas 2018 in Malta (2013/286/EU)
Die in Artikel 4 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG festgelegten Kriterien sind vollständig erfüllt —