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Damit eine ununterbrochene Zusammenarbeit zwischen der Union und den Färöern im Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Innovation gewährleistet ist und die Teilnahme der Färöer am Programm „Horizont Europa“ ab dem Beginn des Programms ermöglicht wird, sollte das Abkommen rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 und bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt werden —
Damit eine Zusammenarbeit zwischen der Union und Neuseeland im Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Innovation zeitnah gewährleistet ist und die…
Diese Verhandlungen sind erfolgreich abgeschlossen worden, und das Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und…
Mit Schreiben vom 14. Mai 2020 haben die Färöer offiziell ihr Interesse an einer Assoziierung mit dem Programm „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für…
Gemäß Artikel 15 Absatz 2 des Abkommens wird das Abkommen seit dem 24. Mai 2022 vorläufig angewandt, nachdem die Färöer den Abschluss ihrer hierfür…
Das Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Färöern zur Assoziierung der Färöer mit dem Rahmenprogramm…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung der Färöer andererseits über die Teilnahme der Färöer an Programmen der Union (im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.