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Die Aufnahme des Ostsee-Schweinswals, Phocoena phocoena (nur die Ostseepopulation), in Anhang I des Übereinkommens wäre aufgrund seines Status als vom Aussterben bedrohte Art wissenschaftlich fundiert und im Einklang mit den Rechtsvorschriften der Union und der Verpflichtung der Union zu internationaler Zusammenarbeit zum Schutz der biologischen Vielfalt.
Im Hinblick auf die 14. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten legt die Union einen…
Die Union hat einen Vorschlag zur Aufnahme der Ostseepopulation des Gewöhnlichen Schweinswals Phocoena phocoena in Anhang I des Übereinkommens vorgelegt. Die…
der Art nach Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG Schweinswal (Phocoena phocoena, EU-Code 1351).
Die Aufnahme der Art Tetrax tetrax in Anhang I des Übereinkommens und der Arten Tetrax tetrax, Galeorhinus galeus und Sphyrna zygaena in Anhang II des…
der Art nach Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG Schweinswal (Phocoena phocoena, EU-Code 1351).
der Arten nach Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG Schweinswal (Phocoena phocoena, EU-Code 1351) und Seehund (Phoca vitulina, EU-Code 1365).
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.