Erwägungsgrund 4 32023D1043Der Beitritt Brasiliens zum Übereinkommen dürfte einen positiven Beitrag zum freien und unverzerrten Handel im Zivilluftfahrzeugsektor leisten.
Erwägungsgrund 2 32023D1043Brasilien hat dem Ausschuss für den Handel mit Zivilluftfahrzeugen (im Folgenden „Ausschuss“) seinen Antrag auf Beitritt zum Übereinkommen am 14. Juni 2022…
Erwägungsgrund 6 32023D1043Es ist daher angezeigt, den im Namen der Union im Ausschuss in Bezug auf den Beitritt Brasiliens zum Übereinkommen zu vertretenden Standpunkt festzulegen —
Art. 1 32010D0489BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juli 2010 über die Unterzeichnung eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Sicherheit der Zivilluftfahrt (2010/489/EU)
Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Sicherheit der Zivilluftfahrt…
Art. 1 Abs. 1 32011D0694BESCHLUSS DES RATES vom 26. September 2011 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Sicherheit der Zivilluftfahrt (2011/694/EU)
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Sicherheit der Zivilluftfahrt („Abkommen“) wird im…