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In Anbetracht der Lage in der Republik Moldau ist der Rat zu der Ansicht gelangt, dass fünf Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang zu dem Beschluss (GASP) 2023/891 aufgenommen werden sollten.
In Anbetracht der Lage in der Republik Moldau ist der Rat der Auffassung, dass fünf Personen und eine Organisation in die Liste der natürlichen und juristischen…
In Anbetracht der Lage in der Republik Moldau ist der Rat der Auffassung, dass sechs Personen und eine Organisation in die Liste der natürlichen und…
In Anbetracht der Lage in der Republik Moldau ist der Rat der Auffassung, dass sieben Personen und drei Organisationen in die Liste der natürlichen und…
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Auffassung, dass fünf natürliche Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen,…
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Auffassung, dass drei Personen und eine Organisation in die Liste der natürlichen und juristischen Personen,…
Angesichts der sehr ernsten Lage sollten vier Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.