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Da eine dieser Personen bereits im Rahmen von Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 3 Absatz 3 des Beschlusses (GASP) 2016/1693 benannt wurde, sollte sie aus dem Anhang jenes Beschlusses gestrichen werden.
Eine Person sollte von der Liste der Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses (GASP) 2016/1693 gestrichen werden.
Auf der Grundlage dieser Überprüfung sollte der Eintrag zu einer in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP aufgeführten Person aus diesem Anhang gestrichen…
Auf der Grundlage aktualisierter Informationen sollten die Einträge zu bestimmten in Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP aufgeführten Personen geändert…
Darüber hinaus sollte ein Eintrag zu einer im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP aufgeführten Person gestrichen werden.
Der Rat hat die einzelnen Benennungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP überprüft. Der Anhang sollte geändert und die Einträge von zwei Personen sollten…
Die einzelnen Benennungen im Anhang des Beschlusses (GASP) 2015/1763 wurden überprüft; die Angaben zu einer natürlichen Person sollten geändert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.