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Es ist angezeigt, das Verbot der Beförderung von Gütern mit in Russland zugelassenen Anhängern und Sattelanhängern auf der Straße in der Union auszuweiten, auch wenn diese von außerhalb Russlands zugelassenen Lastkraftwagen gezogen werden.
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/1217 wird das Verbot der Beförderung von Gütern mit in Russland zugelassenen Anhängern und Sattelanhängern auf der Straße in der…
Es ist zudem angezeigt, das Verbot, in der Union Güter auf der Straße mit in Belarus zugelassenen Anhängern und Sattelanhängern zu befördern, auszuweiten, das…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(1a) Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt für die Beförderung von Gütern im Gebiet der Union durch Kraftverkehrsunternehmen mit in…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(1a) Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt für die Beförderung von Gütern im Gebiet der Union durch Kraftverkehrsunternehmen mit in…
Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt für die Beförderung von Gütern im Gebiet der Union durch Kraftverkehrsunternehmen mit in Russland zugelassenen Anhängern oder…
Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt für die Beförderung von Gütern im Gebiet der Union durch Kraftverkehrsunternehmen mit in Russland zugelassenen Anhängern oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.