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Der Beschluss (GASP) 2022/884 des Rates und die Verordnung (EU) 2022/879 des Rates sehen vor, dass die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen treffen müssen, um Lieferungen zu erhalten, die Alternativen zur Einfuhr von Rohöl aus Russland über Pipelines darstellen, so dass diese Einfuhren möglichst bald den Verboten unterliegen. Im Einklang mit diesem Ziel sollte die vorübergehende Ausnahmeregelung für Deutschland und Polen, wonach die Lieferung von Rohöl aus Russland über den nördlichen Abschnitt der Druschba-Pipeline erlaubt ist, auslaufen. Die Einfuhr von Öl mit Ursprung in Kasachstan oder in einem anderen Drittland, das über die Druschba-Pipeline durch Russland geleitet wird, ist nicht verboten.
Der Beschluss (GASP) 2022/884 des Rates und die Verordnung (EU) 2022/879 des Rates sehen vor, dass die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen treffen…
Da mehrere Mitgliedstaaten aufgrund ihrer geografischen Lage besonders von über Pipelines aus Russland eingeführtem Rohöl abhängig sind, ohne dass auf kurze…
Der Beschluss 2014/512/GASP enthält ein Verbot der Einfuhr von Rohöl aus Russland über Pipelines oder auf dem Seeweg. Der Beschluss 2014/512/GASP sieht auch…
Da mehrere Mitgliedstaaten aufgrund ihrer geografischen Lage besonders von über Pipelines aus Russland eingeführtem Rohöl abhängig sind, ohne dass auf kurze…
Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 enthält ein Verbot der Einfuhr von Rohöl aus Russland über Pipelines oder auf dem Seeweg. Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014…
Wird die Lieferung von Rohöl aus Russland über Pipelines an einen Binnenmitgliedstaat aus Gründen, die sich der Kontrolle dieses Mitgliedstaats entziehen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.