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Es ist angezeigt, die für die bereits im Beschluss 2014/145/GASP gelisteten Finanzinstitute geltende Ausnahme vom Einfrieren von Vermögenswerten und vom Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen auf zwei neu in die Liste aufgenommene Finanzinstitute auszuweiten. Ferner ist es angezeigt, dass für bestimmte in der Liste enthaltene Organisationen eine weitere Ausnahme vom Einfrieren von Vermögenswerten und vom Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen eingeführt wird, um die Desinvestition von russischen Unternehmen und die Veräußerung bestimmter Arten von Wertpapieren, die von bestimmten gelisteten Organisationen gehalten werden, zu ermöglichen. Außerdem ist es angezeigt, eine Ausnahme einzuführen, die die Einrichtung, Zertifizierung oder Bewertung einer Firewall ermöglicht, mit der die von einer gelisteten Person ausgeübte Kontrolle über die Vermögenswerte einer nicht gelisteten Unionsorganisation, die sich im Eigentum der gelisteten Person befindet oder von ihr kontrolliert wird, aufgehoben wird und sichergestellt wird, dass Letzterem keine Vorteile erwachsen, sodass die genannte Organisation ihre Geschäftstätigkeit fortsetzen kann. Im Hinblick auf die Gewährleistung der Sicherheit des Seeverkehrs ist es angezeigt, eine Ausnahme vom Einfrieren von Vermögenswerten und vom Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen einzuführen, um unter bestimmten Umständen die Erbringung von Lotsendiensten zu ermöglichen.
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/1218 wurden ferner weitere Ausnahmen vom Einfrieren der Vermögenswerte und vom Verbot, bestimmten gelisteten Organisationen Gelder…
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/1218 wurde darüber hinaus die für zuvor gelistete Finanzinstitute geltende Ausnahme vom Einfrieren von Vermögenswerten und vom…
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/1217 wurde auch eine Ausnahme vom Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen für russische Organisationen eingeführt, die…
Am 6. Oktober 2022 erließ der Rat den Beschluss (GASP) 2022/1907 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP, mit dem ein weiteres Kriterium für die Aufnahme…
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/2871 wird auch eine Ausnahme vom Einfrieren von Vermögenswerten und vom Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen…
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/2871 wird auch eine Ausnahme vom Einfrieren von Vermögenswerten und vom Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.