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Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung der in Artikel 1 genannten Maßnahme beträgt 1 042 614,72 EUR.
Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der mit dem in Absatz 1 genannten Bezugsrahmen finanzierten Ausgaben. Hierzu schließt sie eine Finanzierungsvereinbarung mit der FRS. Nach der Vereinbarung hat die FRS sicherzustellen, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird.
Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 3 genannte Vereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige Schwierigkeiten dabei und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird.
Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften…
Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Vorschriften und Verfahren…
Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Vorschriften und Verfahren…
Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden gemäß den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Vorschriften und Verfahren…
Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden gemäß den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Vorschriften und Verfahren…
Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden gemäß den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Vorschriften und Verfahren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.