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Der Betrag der von den Vertragsparteien als zweite Tranche für das Jahr 2023 zu zahlendenden Beiträge zum EEF wird auf 750 000 000 EUR festgesetzt. Davon sind 650 000 000 EUR an die Kommission und 100 000 000 EUR an die EIB zu zahlen.
Der von den Vertragsparteien als dritte Tranche für das Jahr 2023 zu zahlende Beitrag zum EEF wird auf 500 000 000 EUR festgesetzt. Davon sind 400 000 000 EUR…
Der Jahresbeitrag der Parteien zum EEF für das Jahr 2023 wird auf 2 100 000 000 EUR festgesetzt. Davon werden 1 800 000 000 EUR an die Kommission und 300 000…
Mit dem Beschluss (EU) 2022/2242 des Rates wurden die von den Vertragsparteien zu zahlenden Jahresbeiträge zum EEF für 2023 auf 1 800 000 000 EUR für die…
Die einzelnen Beiträge zum EEF sind von den Vertragsparteien des EEF gemäß dem Anhang als zweite Tranche für das Jahr 2023 an die Kommission und die EIB zu…
Mit dem Beschluss (EU) 2022/2242 des Rates wurden die von den Vertragsparteien zu zahlenden Jahresbeiträge zum EEF für 2023 auf 1 800 000 000 EUR für die…
Der Jahresbeitrag der Parteien zum EEF für das Jahr 2024 wird auf 1 500 000 000 EUR festgesetzt. Davon werden 1 200 000 000 EUR an die Kommission und 300 000…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.