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Bei den von Italien benannten Kandidaten hat sich der Rat auf der Grundlage einer Bewertung der jeweiligen Verdienste dieser Kandidaten durch die einschlägigen Vorbereitungsgremien des Rates und unter Berücksichtigung der begründeten Stellungnahmen des Auswahlausschusses, der ergänzenden Informationen und der von Italien vorgelegten einschlägigen Unterlagen der nicht bindenden vom Auswahlausschuss bevorzugten Reihenfolge nicht angeschlossen —
Auf der Grundlage einer Bewertung der jeweiligen Verdienste der Kandidaten, hat sich der Rat der nicht bindenden vom Auswahlausschuss bevorzugten Reihenfolge…
Auf der Grundlage einer Bewertung der jeweiligen Verdienste der Kandidaten, hat sich der Rat der nicht bindenden vom Auswahlausschuss bevorzugten Reihenfolge…
Auf der Grundlage einer Bewertung der jeweiligen Verdienste der Kandidaten, hat sich der Rat der nicht bindenden vom Auswahlausschuss bevorzugten Reihenfolge…
Auf der Grundlage einer Bewertung der jeweiligen Verdienste der Kandidaten, hat sich der Rat der nicht bindenden vom Auswahlausschuss bevorzugten Reihenfolge…
Auf der Grundlage einer Bewertung der jeweiligen Verdienste der Kandidaten hat sich der Rat der nicht bindenden vom Auswahlausschuss bevorzugten Reihenfolge der…
Gemäß Regel VII.2 Absatz 4 der Regeln für die Tätigkeit des Auswahlausschusses hat der Auswahlausschuss die Rangfolge der Kandidaten entsprechend ihren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.