Erwägungsgrund 6 32021D2123BESCHLUSS (EU) 2021/2123 DES RATES vom 11. November 2021 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien und des zugehörigen Durchführungsprotokolls
Das partnerschaftliche Abkommen und das Protokoll sollten unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 5 32014D0733BESCHLUSS DES RATES vom 8. Oktober 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Senegal und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls (2014/733/EU)
Das Abkommen und das dazugehörige Protokoll sollten unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 6 32014D0331BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen über den Zugang von Fischereifahrzeugen unter der Flagge der Seychellen zu den der Gerichtsbarkeit der Europäischen Union unterliegenden Gewässern und biologischen Meeresressourcen von Mayotte (2014/331/EU)
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 6 32023D2577BESCHLUSS (EU) 2023/2577 DES RATES vom 9. November 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 5 32012D0105BESCHLUSS DES RATES vom 14. Dezember 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über die Verwaltung von Zollkontingenten für Holzausfuhren aus der Russischen Föderation in die Europäische Union sowie des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation über technische Modalitäten nach Maßgabe dieses Abkommens (2012/105/EU)
Das Abkommen und das Protokoll sollten unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 10 32024D2006BESCHLUSS (EU) 2024/2006 DES RATES vom 17. Juni 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und über die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und Kanada andererseits über die Teilnahme Kanadas an Programmen der Union
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden.