Erwägungsgrund 1 32023D0151Gemäß Artikel 92 des Übergangsabkommens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits…
Erwägungsgrund 2 32022D0998BESCHLUSS (EU) 2022/998 DES RATES vom 17. Juni 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss betreffend die Annahme der Geschäftsordnung für die Streitbeilegung zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 73 Absatz 3 des Abkommens ist der WPA-Ausschuss für die Verwaltung aller unter das Abkommen fallenden Bereiche und die Durchführung aller im…
Erwägungsgrund 2 32016D0202BESCHLUSS (EU) 2016/202 DES RATES vom 12. Februar 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im durch das Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits eingerichteten WPA-Ausschusses hinsichtlich der Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkts
Mit Artikel 92 des Abkommens wird ein WPA-Ausschuss eingerichtet, der für die Verwaltung des Abkommens und für die Durchführung aller darin genannten Aufgaben…
Erwägungsgrund 2 32013D0331BESCHLUSS DES RATES vom 22. April 2013 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt zu den Geschäftsordnungen des WPA-Ausschusses, des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen und des gemeinsamen Entwicklungsausschusses, die im Interimsabkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits vorgesehen sind (2013/331/EU)
Mit Artikel 64 des Abkommens wird ein WPA-Ausschuss eingesetzt, der für die Verwaltung des Abkommens und für die Durchführung aller darin genannten Aufgaben…
Erwägungsgrund 2 32020D1113BESCHLUSS (EU) 2020/1113 DES RATES vom 20. Juli 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im durch das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss zur Annahme der Geschäftsordnung des WPA-Ausschusses zu vertreten ist
Nach Artikel 73 Absatz 3 des Abkommens ist der Ausschuss des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (im Folgenden „WPA“) für die Verwaltung aller unter das Abkommen…
Erwägungsgrund 4 32023D0151Gemäß Artikel 5 der Geschäftsordnung des WPA-Ausschusses EU-Zentralafrika, die am 15. Dezember 2016 mit dem Beschluss Nr. 1/2016 des WPA-Ausschusses angenommen…