Erwägungsgrund 14 32024D1336BESCHLUSS (GASP) 2024/1336 DES RATES vom 14. Mai 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran
Es ist außerdem angezeigt, die Ausfuhr weiterer Komponenten, die bei der Entwicklung und Herstellung von UAV verwendet werden, aus der Union nach Iran zu…
Erwägungsgrund 12 32024D2894BESCHLUSS (GASP) 2024/2894 DES RATES vom 18. November 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran
Es ist außerdem angezeigt, die Ausfuhr, die Verbringung, die Lieferung oder den Verkauf weiterer Komponenten, die bei der Entwicklung und Herstellung von UAV…
Erwägungsgrund 11 32024D2894BESCHLUSS (GASP) 2024/2894 DES RATES vom 18. November 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran
Darüber hinaus ist es angezeigt, die Ausfuhr, die Verbringung, die Lieferung oder den Verkauf von Komponenten, die bei der Entwicklung und Herstellung von…
Erwägungsgrund 5 32024R1338VERORDNUNG (EU) 2024/1338 DES RATES vom 14. Mai 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran
Es ist außerdem angezeigt, die Ausfuhr, den Verkauf, die Verbringung oder die Lieferung weiterer Komponenten, die bei der Entwicklung und Herstellung von…
Erwägungsgrund 3 32024R2897VERORDNUNG (EU) 2024/2897 DES RATES vom 18. November 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran
Mit den Maßnahmen wird ein Verbot der Ausfuhr, des Verkaufs, der Verbringung oder der Lieferung weiterer Komponenten, die bei der Entwicklung und Herstellung…
Art. 1 Abs. 1 32023D1532Es ist verboten, Güter und Technologien mit oder ohne Ursprung in der Union, die zur Fähigkeit Irans, unbemannte Luftfahrzeuge (UAV) oder Flugkörper…