Erwägungsgrund 4 32023D1796BESCHLUSS (EU) 2023/1796 DES RATES vom 18. September 2023 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32023D1056BESCHLUSS (EU) 2023/1056 DES RATES vom 25. Mai 2023 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32024D1156BESCHLUSS (EU) 2024/1156 DES RATES vom 12. April 2024 über den Abschluss des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 4 32024D1012BESCHLUSS (EU) 2024/1012 DES RATES vom 25. März 2024 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen über den Zugang seychellischer Fischereifahrzeuge zu den Gewässern von Mayotte
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 4 32024D0244BESCHLUSS (EU) 2024/244 DES RATES vom 27. November 2023 über den Abschluss — im Namen der Union — des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 1 32025D1579BESCHLUSS (EU) 2025/1579 DES RATES vom 18. Juli 2025 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Republik Kasachstan über ein Rückübernahmeabkommen
Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines Rückübernahmeabkommens mit der Republik Kasachstan (im Folgenden „Abkommen“) sollten aufgenommen werden.