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Die im Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite (im Folgenden „Übereinkommen“) enthaltenen und innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelten Leitlinien, einschließlich der in Anhang IV des Übereinkommens enthaltenen Sektorvereinbarung über Exportkredite für Projekte in den Bereichen erneuerbare Energie, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sowie Wasser (im Folgenden „Klimawandel-Sektorvereinbarung“), wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 1233/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt und damit in der Union rechtsverbindlich.
Die im Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite (im Folgenden „Übereinkommen“) enthaltenen und innerhalb der Organisation für wirtschaftliche…
Die im Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite (im Folgenden „Übereinkommen“) enthaltenen Leitlinien der Organisation für wirtschaftliche…
Die im Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite (im Folgenden „Übereinkommen“) enthaltenen Leitlinien wurden mit der Verordnung (EU) Nr.…
Die Leitlinien, die in dem — im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ausgearbeiteten — Übereinkommen über…
Die Leitlinien des Übereinkommens über öffentlich unterstützte Exportkredite (im Folgenden „Übereinkommen“) finden in der Union aufgrund der Verordnung (EU) Nr.…
Die im Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite (im Folgenden „Übereinkommen“) enthaltenen Leitlinien, die im Rahmen der Organisation für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.