Gesetze
Gesetz wird geladen …
Derzeit liegt der Schwerpunkt der Klimawandel-Sektorvereinbarung, die zuletzt 2014 aktualisiert wurde, nur auf einigen Sektoren der Energieerzeugung und -übertragung. Durch den Anwendungsbereich der Klimawandel-Sektorvereinbarung werden die Auswirkungen der Klimawandel-Sektorvereinbarung beschränkt und weder die Verpflichtungen der Teilnehmer im Rahmen des Übereinkommens von Paris noch die Ziele der EU, die in ihrer Agenda für den Grünen Deal zum Ausdruck kommen, wirkungsvoll unterstützt.
Die vorgeschlagenen Änderungen der Klimawandel-Sektorvereinbarung würden ihren Anwendungsbereich auf Ausfuhren aus Wirtschaftszweigen ausweiten, die derzeit…
Die Teilnehmer an dem Übereinkommen (im Folgenden „Teilnehmer“) haben sich über Änderungen der Klimawandel-Sektorvereinbarung mit dem Ziel zu einigen, ihren…
Während die Ziele der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 weitgehend gültig bleiben, spiegelt der derzeitige Rahmen für die transeuropäischen Netze im Energiebereich…
Die Bewältigung klima- und umweltbezogener Herausforderungen und die Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris stehen im Mittelpunkt der Mitteilung…
Die Bewältigung klima- und umweltbezogener Herausforderungen und die Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris stehen im Mittelpunkt der Mitteilung…
Die Bewältigung klima- und umweltbezogener Herausforderungen und die Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris stehen im Mittelpunkt der Mitteilung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.