Erwägungsgrund 4 32023D1056BESCHLUSS (EU) 2023/1056 DES RATES vom 25. Mai 2023 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32024D1156BESCHLUSS (EU) 2024/1156 DES RATES vom 12. April 2024 über den Abschluss des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 4 32024D1012BESCHLUSS (EU) 2024/1012 DES RATES vom 25. März 2024 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen über den Zugang seychellischer Fischereifahrzeuge zu den Gewässern von Mayotte
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 4 32024D0244BESCHLUSS (EU) 2024/244 DES RATES vom 27. November 2023 über den Abschluss — im Namen der Union — des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32021D1197BESCHLUSS (EU) 2021/1197 DES RATES vom 13. Juli 2021 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32017D0435BESCHLUSS (EU) 2017/435 DES RATES vom 28. Februar 2017 über den Abschluss des Abkommens zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 und erstmals geändert in Luxemburg am 25. Juni 2005
Das Abkommen sollte genehmigt werden —