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Solange die rechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation weiterhin gegen das Verbot der Gewaltanwendung verstoßen, das eine zwingende Regel des Völkerrechts ist, ist es angezeigt, alle von der Union verhängten Maßnahmen aufrechtzuerhalten und erforderlichenfalls zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Folglich sollte der Beschluss 2014/512/GASP um weitere sechs Monate verlängert werden.
Solange die rechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation weiterhin gegen das Verbot der Gewaltanwendung verstoßen, das eine zwingende Regel des…
Solange die rechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation weiterhin gegen das Verbot der Gewaltanwendung verstoßen, was ein schwerwiegender Verstoß gegen…
Solange die rechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation weiterhin gegen das Verbot der Gewaltanwendung verstoßen, was ein schwerwiegender Verstoß gegen…
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2022/266 und solange die rechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation weiterhin gegen das…
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2012/642/GASP und in Anbetracht der unverändert ernsten Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der…
Angesichts der sehr ernsten Lage und als Reaktion auf die anhaltenden Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist der Rat der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.