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Iran leistet militärische Unterstützung für den grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass eine an der Entwicklung und Lieferung unbemannter Luftfahrzeuge an Russland beteiligte Organisation in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollte.
Iran leistet militärische Unterstützung für den grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Angesichts der sehr ernsten Lage…
Iran leistet militärische Unterstützung für den grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Angesichts der ernsten Lage ist der…
Das iranische Regime leistet militärische Unterstützung für den grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Angesichts der sehr…
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass zwei an der Entwicklung und Lieferung unbemannter Luftfahrzeuge an Russland beteiligte Personen…
Am 20. Oktober 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/1986 angenommen, durch den drei iranische Personen und eine iranische Organisation angesichts ihrer…
Am 12. Dezember 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/2432 angenommen, durch den vier iranische Personen und vier iranische Organisationen angesichts ihrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.