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Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.
Die technische Durchführung der Maßnahme gemäß Artikel 1 erfolgt durch die CTBTO-Vorbereitungskommission.
Die CTBTO-Vorbereitungskommission nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Zu diesem Zweck trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vorkehrungen mit der CTBTO-Vorbereitungskommission.
Die technische Durchführung des in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekts erfolgt durch die CTBTO-Vorbereitungskommission. Sie nimmt diese Aufgabe unter der…
Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte erfolgt durch die CTBTO-Vorbereitungskommission. Sie nimmt diese Aufgabe unter der…
Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte erfolgt durch die CTBTO-Vorbereitungskommission. Sie nimmt diese Aufgabe unter der…
Die CTBTO-Vorbereitungskommission nimmt ihre Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Zu diesem Zweck trifft der Hohe Vertreter die…
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.