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Um einen umgehenden Einsatz der ständigen Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache im Hoheitsgebiet der Republik Albanien zu ermöglichen, könnte die Vereinbarung, bis zum Abschluss der für ihr Inkrafttreten erforderlichen Verfahren, ab dem Tag der entsprechenden Notifikation des Abschlusses der internen Verfahren durch die Parteien vorläufig angewandt werden —
Um einen umgehenden Einsatz der ständigen Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache im Hoheitsgebiet Montenegros zu ermöglichen, sollte die Vereinbarung…
Um einen umgehenden Einsatz der ständigen Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache im Hoheitsgebiet Bosnien und Herzegowinas zu ermöglichen, sollte die…
Um einen umgehenden Einsatz der ständigen Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache im Hoheitsgebiet der Republik Moldau zum Zwecke der Unterstützung bei…
Die Vereinbarung kann in Einklang mit ihrem Artikel 22 Absatz 2 Unterabsatz 2 bis zum Abschluss der für ihr Inkrafttreten erforderlichen Verfahren ab dem Tag…
Es sollten Verhandlungen mit dem Ziel des Abschlusses einer Statusvereinbarung mit der Republik Albanien über die Durchführung von operativen Tätigkeiten durch…
Gemäß dem Beschluss (EU) 2023/2105 des Rates wurde die Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Albanien über operative Tätigkeiten, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.