Erwägungsgrund 7 32019D1763BESCHLUSS (EU) 2019/1763 DES RATES vom 4. Oktober 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Fachausschuss für technische Fragen der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) zu bestimmten Änderungen der Spezifikationen für die nationalen Fahrzeugeinstellungsregister (NVR) und der Einheitlichen Technischen Vorschriften — Telematikanwendungen für den Güterverkehr (ETV TAF) zu vertreten ist
Da die vorgeschlagenen Änderungen für die Union rechtsverbindlich sein werden, ist es zweckmäßig, den im Namen der Union im CTE zu vertretenden Standpunkt…
Erwägungsgrund 6 32020D0791BESCHLUSS (EU) 2020/791 DES RATES vom 10. Juni 2020 über den im Namen der Europäischen Union auf der 13. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr im Hinblick auf die Annahme von Änderungen der einheitlichen technischen Vorschriften über Güterwagen, über die Kennzeichnung von Eisenbahnfahrzeugen und über die Geräuschemissionen von Fahrzeugen sowie die Annahme einer vollständigen Überarbeitung der Rechtsvorschriften für die Zertifizierung und Prüfung der für die Instandhaltung zuständigen Stellen sowie der nationalen Spezifikationen zu den Fahrzeugregistern zu vertretenden Standpunkt
Da die vorgeschlagenen Änderungen für die Union rechtsverbindlich sein werden, ist es zweckmäßig, den im Namen der Union im CTE zu vertretenden Standpunkt…
Erwägungsgrund 7 32025D1251BESCHLUSS (EU) 2025/1251 DES RATES vom 16. Juni 2025 über den im Namen der Europäischen Union auf der 17. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) hinsichtlich der Überarbeitung der Einheitlichen technischen Vorschriften zum Teilsystem „Fahrzeuge — Lokomotiven und Personenwagen“, zur Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems für Menschen mit Behinderung und Menschen mit eingeschränkter Mobilität, zur Kennzeichnung von Fahrzeugen, zum Teilsystem „Infrastruktur“ und zum Teilsystem „Telematikanwendungen für den Güterverkehr“ sowie hinsichtlich der Aktualisierung des Handbuchs für die Umsetzung und Anwendung der Einheitlichen Rechtsvorschriften APTU und ATMF zu vertretenden Standpunkt
Da die vorgeschlagenen Beschlüsse für die Union nach Artikel 6 § 1 APTU sowie Artikel 35 § § 3 und 4 des COTIF rechtsverbindlich sein werden, ist es angezeigt,…
Erwägungsgrund 5 32024D1687BESCHLUSS (EU) 2024/1687 DES RATES vom 10. Juni 2024 über den im Namen der Europäischen Union auf der 16. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) in Bezug auf die Überarbeitung der einheitlichen technischen Vorschriften für das Teilsystem „Fahrzeuge — Güterwagen“, das Teilsystem „Fahrzeuge — Lärm“, die Zugbildung und Prüfung der Streckenkompatibilität sowie das Teilsystem „Telematikanwendungen für den Güterverkehr“ zu vertretenden Standpunkt
Da die vorgeschlagenen Beschlüsse für die Union nach Artikel 6 Absatz 1 APTU und Artikel 35 § § 3 und 4 COTIF rechtsverbindlich sein werden, ist es zweckmäßig,…
Erwägungsgrund 7 32021D0935BESCHLUSS (EU) 2021/935 DES RATES vom 3. Juni 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 13. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr im Hinblick auf die Annahme von Änderungen der einheitlichen technischen Vorschriften über Lokomotiven und Personenwagen, Güterwagen und über die Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die Annahme der einheitlichen technischen Vorschriften zur Zugbildung und Prüfung der Streckenkompatibilität und zum Teilsystem Infrastruktur, die Aktualisierung der Verweise auf die technischen Dokumente in Anhang I der einheitlichen technischen Vorschriften für Telematikanwendungen für den Güterverkehr sowie die Überarbeitung der ATMF bezüglich der für die Instandhaltung zuständigen Stellen zu vertreten ist
Es ist angezeigt, den im Namen der Union im CTE und — hinsichtlich der Überarbeitung der ATMF — im OTIF-Revisionsausschuss zu vertretenden Standpunkt…
Erwägungsgrund 7 32023D0310BESCHLUSS (EU) 2023/310 DES RATES vom 6. Februar 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für die Koordinierung der sozialen Sicherheit im Hinblick auf die Nutzung des elektronischen Austauschs von Sozialversicherungsdaten für die Übermittlung von Daten zwischen den Trägern oder den Verbindungsstellen zu vertretenden Standpunkts
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Sonderausschuss zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der geplante Beschluss für die Union bindend sein wird —