Erwägungsgrund 5 32014D0790BESCHLUSS DES RATES vom 10. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zur Änderung des Anhangs II des Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu vertretenden Standpunkt (2014/790/EU)
Daher sollte der von der Union im Gemischten Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 5 32015D0771BESCHLUSS (EU) 2015/771 DES RATES vom 7. Mai 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhangs III (Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen) dieses Abkommens
Daher sollte der von der Union im Gemischten Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 5 32021D0416BESCHLUSS (EU) 2021/416 DES RATES vom 22. Februar 2021 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr und über zollrechtliche Sicherheitsmaßnahmen eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-Schweiz in Bezug auf die Änderung von Kapitel III und der Anhänge I und II jenes Abkommens zu vertretenden Standpunkts
Daher sollte der von der Union im Gemischten Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses beruhen —
Erwägungsgrund 8 32023D0576BESCHLUSS (EU) 2023/576 DES RATES vom 9. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und die Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte der von der Union im Gemischten Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf den beigefügten Entwürfen von Beschlüssen beruhen —
Erwägungsgrund 6 32023D2600BESCHLUSS (EU) 2023/2600 DES RATES vom 9. November 2023 über die Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung der Färöer andererseits über die Teilnahme der Färöer an Programmen der Union eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses zu vertreten ist
Der von der Union im Gemischten Ausschuss zu vertretende Standpunkt sollte daher auf dem im Entwurf beigefügten Beschluss beruhen —
Erwägungsgrund 5 32015D1198BESCHLUSS (EU) 2015/1198 DES RATES vom 13. Juli 2015 über den Standpunkt der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Anhangs dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Waren mit Ursprung in …“ oder „Ursprungswaren“ und über die Maßnahmen der Zusammenarbeit der Verwaltungen
Daher sollte die Union im Gemischten Ausschuss den Standpunkt einnehmen, der in dem dem vorliegenden Beschluss als Entwurf beigefügten Beschluss ausgeführt ist…