Erwägungsgrund 3 32024D2772BESCHLUSS (EU) 2024/2772 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Oktober 2024 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Leistung von Hilfe für Italien, Slowenien, Österreich, Griechenland und Frankreich im Zusammenhang mit sechs Naturkatastrophen im Jahr 2023
Am 24. Juli 2023 stellte Italien nach der Überschwemmung in der Region Emilia-Romagna im Mai 2023 einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds.
Erwägungsgrund 4 32024D2772BESCHLUSS (EU) 2024/2772 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Oktober 2024 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Leistung von Hilfe für Italien, Slowenien, Österreich, Griechenland und Frankreich im Zusammenhang mit sechs Naturkatastrophen im Jahr 2023
Am 20. Oktober 2023 stellte Slowenien nach den Überschwemmungen vom August 2023 einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds.
Erwägungsgrund 4 32023D0068BESCHLUSS (EU) 2023/68 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2022 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Deutschland, Belgien, die Niederlande, Österreich, Luxemburg, Spanien und Griechenland infolge von Naturkatastrophen, die sich im Laufe des Jahres 2021 in diesen Ländern ereignet haben
Am 1. Oktober 2021 stellte Belgien nach den Überschwemmungen vom Juli 2021 einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds.
Erwägungsgrund 4 32019D1817BESCHLUSS (EU) 2019/1817 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. September 2019 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Italien, Österreich und Rumänien
Am 20. Dezember 2018 stellte Italien einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds aufgrund extremer Wetterereignisse.
Erwägungsgrund 3 32023D0068BESCHLUSS (EU) 2023/68 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2022 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Deutschland, Belgien, die Niederlande, Österreich, Luxemburg, Spanien und Griechenland infolge von Naturkatastrophen, die sich im Laufe des Jahres 2021 in diesen Ländern ereignet haben
Am 1. Oktober 2021 stellte Deutschland nach den Überschwemmungen vom Juli 2021 einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds.
Erwägungsgrund 6 32023D0068BESCHLUSS (EU) 2023/68 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2022 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Deutschland, Belgien, die Niederlande, Österreich, Luxemburg, Spanien und Griechenland infolge von Naturkatastrophen, die sich im Laufe des Jahres 2021 in diesen Ländern ereignet haben
Am 5. Oktober 2021 stellte Österreich nach den Überschwemmungen vom Juli 2021 einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds.