Erwägungsgrund 4 32024D2153BESCHLUSS (EU) 2024/2153 DES RATES vom 4. März 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits
Das Abkommen sollte bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt werden.
Erwägungsgrund 5 32006D0729BESCHLUSS 2006/729/GASP/JI DES RATES vom 16. Oktober 2006 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records — PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security
Die Bestimmungen des Abkommens sollten bis zu seinem Inkrafttreten vorläufig angewendet werden —
Erwägungsgrund 4 32024D1758BESCHLUSS (EU) 2024/1758 DES RATES vom 4. Dezember 2023 über die Unterzeichnung des Fortgeschrittenen Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens
Einige Bestimmungen des Abkommens sollten bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden
Erwägungsgrund 4 32012D0106BESCHLUSS DES RATES vom 14. Dezember 2011 über die Unterzeichnung im Namen der Union und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation über den Handel mit Teilen und Komponenten von Kraftfahrzeugen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation (2012/106/EU)
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden. Es sollte bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden —
Erwägungsgrund 5 32009D0597BESCHLUSS 2009/597/GASP DES RATES vom 27. Juli 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien über die Beteiligung der Republik Kroatien an der Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Operation Atalanta)
Die Bestimmungen des Abkommens sollten bis zu seinem Inkrafttreten vorläufig angewendet werden —
Erwägungsgrund 3 32013D0100BESCHLUSS DES RATES vom 10. Mai 2012 über die Unterzeichnung, im Namen der Union, und über die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2013/100/EU)
Das Abkommen sollte unterzeichnet und bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden —