Gesetze
Gesetz wird geladen …
Angesichts dessen, dass die Geltungsdauer des Beschlusses (GASP) 2021/649 am 20. Oktober 2023 enden wird und angesichts der anhaltend schwierigen finanziellen Lage des ATT, die darauf zurückzuführen ist, dass einige Vertragsstaaten mit ihren Beiträgen zum ATT im Rückstand sind, ist es wichtig, die Unterstützung der Union fortzusetzen. Bei dieser Unterstützung sollte der Schwerpunkt zum einen auf der Schulung nationaler und regionaler Experten liegen, die hochwertige Schulungen und Durchführungsunterstützung für die Vertragsparteien, auch im Zusammenhang mit Projekten des freiwilligen Treuhandfonds, bereitstellen können, und zum anderen darauf, dass die Einhaltung der Berichterstattungspflichten im Rahmen des ATT durch die Vertragsstaaten verbessert wird, unter anderem dadurch, dass mehr ATT-Jahres- und -Erstberichte vorgelegt werden. Außerdem wird es erforderlich sein, das ATT-Sekretariat nach der im Jahr 2023 vorgesehenen Einführung der dem Bedarfs-/Ressourcen-Abgleich dienenden Datenbank bei der Pflege dieser Datenbank zu unterstützen —
Am 16. April 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/649 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten des ATT-Sekretariats zur Unterstützung der…
Der ATT ist am 24. Dezember 2014 in Kraft getreten. Der ATT soll für mehr Transparenz und Verantwortung im Waffenhandel sorgen. Die Union unterstützt die…
Der ATT soll für mehr Transparenz und Verantwortung im Waffenhandel sorgen. Die Union unterstützt die wirksame Durchführung und Universalisierung des ATT durch…
Durch die im Rahmen der Beschlüsse 2013/768/GASP, (GASP) 2017/915 sowie (GASP) 2021/2309 durchgeführten Maßnahmen wurden Partnerländer dabei unterstützt, eine…
Am 23. September 2022 hat das Sekretariat des Vertrags über den Waffenhandel (ATT-Sekretariat), das für die technische Durchführung der in Artikel 1 des…
Der Vertrag über den Waffenhandel (ATT) wurde am 2. April 2013 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und trat am 24. Dezember 2014 in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.