Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Beschluss 2013/184/GASP wird wie folgt geändert:
Artikel 12 erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss gilt bis zum 30. April 2024. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird verlängert oder gegebenenfalls geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“
Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang I des Beschlusses (GASP) 2022/2319 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang I des Beschlusses (GASP) 2022/2319 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang I des Beschlusses (GASP) 2022/2319 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.