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Die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen stehen im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt, den geltenden Rechtsvorschriften der Union und verschiedenen Initiativen der Union, einschließlich den Empfehlungen des Rates vom 14. Juni 2021 , 29. November 2021 , 5. April 2022 , 16. Juni 2022 , 28. November 2022 , 8. Dezember 2022 und vom 30. Januar 2023 , der Empfehlung (EU) 2021/402 der Kommission , der Entschließung des Rates vom 26. Februar 2021 und den Mitteilungen der Kommission über den Aufbau einer Wirtschaft im Dienste der Menschen: ein Aktionsplan für die Sozialwirtschaft , zum Aktionsplan für digitale Bildung (2021-2027) , zur Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 , zum Paket zur Erhöhung der Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Behinderungen , zur Europäischen Strategie für Pflege und Betreuung , zum Industrieplan für den Grünen Deal: Für Europas CO2-neutrale Industrie die Führungsrolle sichern , zur Stärkung des Sozialdialogs in der Europäischen Union und zur Besseren Abschätzung der Verteilungsfolgen von Maßnahmen der Mitgliedstaaten , der Beschlüsse (EU) 2021/2316 und (EU) 2023/936 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien (EU) 2022/2041 , (EU) 2022/2381 und (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und des Rates.