Erwägungsgrund 3 32023D2216BESCHLUSS (EU) 2023/2216 DES RATES vom 16. Oktober 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Union – des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Argentinischen Republik über die Änderung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Argentinischen Republik nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Als Ergebnis der Verhandlungen mit anderen WTO-Mitgliedern hat die Union vereinbart, die Anteile an zwei Zollkontingenten zu ändern, für die Argentinien…
Erwägungsgrund 2 32023D2577Wenn das Ergebnis der Verhandlungen mit anderen Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) mit Rechten nach Artikel XXVIII des GATT 1994 zu Änderungen der in…
Erwägungsgrund 3 32022D1311BESCHLUSS (EU) 2022/1311 DES RATES vom 17. Juni 2022 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Königreich Norwegen zur Änderung der Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer
Es sollten Verhandlungen zwischen der Union und dem Königreich Norwegen mit dem Ziel aufgenommen werden, die Übereinkunft zu ändern.
Erwägungsgrund 3 32024D2888BESCHLUSS (EU) 2024/2888 DES RATES vom 5. November 2024 über den Abschluss der Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen zur Änderung der Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer
Um den Mitgliedstaaten neue Instrumente für die Zusammenarbeit mit Norwegen an die Hand zu geben, muss die Übereinkunft von 2018 daher geändert werden.
Erwägungsgrund 1 32007D0867BESCHLUSS DES RATES vom 20. Dezember 2007 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Neuseeland gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 über die Änderung des in der EG-Liste CXL im Anhang zum GATT 1994 vorgesehenen WTO-Zollkontingents für neuseeländische Butter (2007/867/EG)
Am 14. Mai 2007 ermächtigte der Rat die Kommission, gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 Verhandlungen mit dem Ziel einer Änderung des WTO-Zollkontingents für…
Erwägungsgrund 4 32023D2577Die Union hat Norwegen über diese Änderungen unterrichtet, und die Gespräche wurden am 29. Juni 2023 mit der Paraphierung des Abkommens in Form eines…