Erwägungsgrund 2 32017D0783BESCHLUSS (EU) 2017/783 DES RATES vom 25. April 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Drittes Energiepaket)
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss unter anderem eine Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens beschließen.
Erwägungsgrund 2 32022D0443BESCHLUSS (EU) 2022/443 DES RATES vom 3. März 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) (Text von Bedeutung für den EWR)
Gemäß Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschließen, unter anderem Anhang IV des EWR-Abkommens zu ändern, der Bestimmungen über…
Erwägungsgrund 2 32020D2022BESCHLUSS (EU) 2020/2022 DES RATES vom 4. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Gemäß Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss eine Änderung des Anhangs IV des EWR-Abkommens beschließen.
Erwägungsgrund 2 32020D2024BESCHLUSS (EU) 2020/2024 DES RATES vom 4. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Gemäß Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss eine Änderung des Anhangs IV des EWR-Abkommens beschließen.
Erwägungsgrund 2 32020D2025BESCHLUSS (EU) 2020/2025 DES RATES vom 4. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Gemäß Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss eine Änderung des Anhangs IV des EWR-Abkommens beschließen.
Erwägungsgrund 2 32020D2023BESCHLUSS (EU) 2020/2023 DES RATES vom 4. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss eine Änderung von Anhang IV des EWR-Abkommens beschließen.