Erwägungsgrund 4 32023D2677BESCHLUSS (GASP) 2023/2677 DES RATES vom 27. November 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/231 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der von der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine ausgebildeten ukrainischen Streitkräfte
In diesem Zusammenhang sollte die durch den Beschluss (GASP) 2023/231 eingerichtete Unterstützung der im Rahmen der EUMAM Ukraine durchgeführten…
Erwägungsgrund 2 32022D0471BESCHLUSS (GASP) 2022/471 DES RATES vom 23. März 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/338 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität für die Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, für die ukrainischen Streitkräfte
Angesichts des andauernden bewaffneten Konflikts auf ukrainischem Hoheitsgebiet sollte der finanzielle Bezugsrahmen um weitere 450 000 000 EUR erhöht und die…
Erwägungsgrund 2 32022D0472BESCHLUSS (GASP) 2022/472 DES RATES vom 23. März 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/339 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte
Angesichts des andauernden bewaffneten Konflikts auf ukrainischem Hoheitsgebiet sollte der finanzielle Bezugsrahmen um weitere 50 000 000 EUR erhöht und die…
Erwägungsgrund 3 32022D0636BESCHLUSS (GASP) 2022/636 DES RATES vom 13. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/338 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität für die Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, für die ukrainischen Streitkräfte
Angesichts der andauernden bewaffneten Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine sollte der finanzielle Bezugsrahmen um weitere 450 000 000 EUR…
Erwägungsgrund 3 32022D0637BESCHLUSS (GASP) 2022/637 DES RATES vom 13. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/339 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte
Angesichts der andauernden bewaffneten Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine sollte der finanzielle Bezugsrahmen um weitere 50 000 000 EUR…
Erwägungsgrund 4 32015D2249BESCHLUSS (GASP) 2015/2249 DES RATES vom 3. Dezember 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
Darüber hinaus sollte der Beschluss 2014/486/GASP dahin gehend geändert werden, dass das Mandat der EUAM Ukraine um ein Jahr verlängert wird —