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Der Rat hat am 29. April 2021 den Beschluss (EU) 2021/689 über den Abschluss des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits (im Folgenden „Handels- und Kooperationsabkommen“) angenommen . Das Handels- und Kooperationsabkommen wurde seit dem 1. Januar 2021 vorläufig angewandt und ist am 1. Mai 2021 in Kraft getreten.
Am 29. April 2021 hat der Rat den Beschluss (EU) 2021/689 über den Abschluss des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und…
Am 29. April 2021 hat der Rat den Beschluss (EU) 2021/689 über den Abschluss des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und…
Am 29. April 2021 hat der Rat den Beschluss (EU) 2021/689 über den Abschluss des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und…
Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich…
Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich…
Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.