Erwägungsgrund 9 32023D1082BESCHLUSS (EU) 2023/1082 DES RATES vom 30. Mai 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der 107. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses im Hinblick auf die Änderung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS), des Internationalen Codes für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen von 1994 (HSC-Code von 1994), des Internationalen Codes für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen von 2000 (HSC-Code von 2000), des Internationalen Codes für Schiffe, die in Polargewässern verkehren (Polar-Code), des Internationalen Übereinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW), des STCW-Codes und des Internationalen Codes für Rettungsmittel (LSA-Code) zu vertreten ist
Der Geltungsbereich dieses Beschlusses sollte sich auf den Inhalt der vorgeschlagenen Änderungen beschränken, soweit diese Änderungen sich auf die gemeinsamen…
Erwägungsgrund 11 32022D2078BESCHLUSS (EU) 2022/2078 DES RATES vom 24. Oktober 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der 106. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses und auf der 79. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt im Hinblick auf die Änderungen des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, des Internationalen Codes für das erweiterte Programm von Untersuchungen während der Besichtigung von Massengutschiffen und Öltankschiffen von 2011 und der Anlage VI zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe zu vertreten ist
Der Geltungsbereich dieses Beschlusses sollte sich auf den Inhalt der vorgeschlagenen Änderungen beschränken, soweit diese Änderungen sich auf die gemeinsamen…
Erwägungsgrund 11 32021D0778BESCHLUSS (EU) 2021/778 DES RATES vom 6. Mai 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 103. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation und auf der 76. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation zur Annahme von Änderungen des Internationalen Übereinkommens über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten, des Internationalen Codes für das erweiterte Programm von Untersuchungen während der Besichtigung von Massengutschiffen und Öltankschiffen, des Internationalen Codes für Brandsicherheitssysteme und des Internationalen Übereinkommens über Verbots- und Beschränkungsmaßnahmen für schädliche Bewuchsschutzsysteme von Schiffen zu vertreten ist
Der Geltungsbereich dieses Beschlusses sollte sich auf den Inhalt der vorgeschlagenen Änderungen beschränken, soweit diese Änderungen sich auf die gemeinsamen…
Erwägungsgrund 12 32020D0721Der Geltungsbereich dieses Beschlusses sollte sich auf den Inhalt der vorgeschlagenen Änderungen beschränken, soweit diese Änderungen sich auf die gemeinsamen…
Erwägungsgrund 6 32021D2144BESCHLUSS (EU) 2021/2144 DES RATES vom 2. Dezember 2021 über den im Namen der Europäischen Union auf der 32. Tagung der Versammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation in Bezug auf die Annahme von Änderungen der Leitlinien für die Besichtigung im Rahmen des Harmonisierten Systems der Besichtigung und Zeugniserteilung (HSSC) zu vertretenden Standpunkt
Der Geltungsbereich dieses Beschlusses sollte sich auf den Inhalt der vorgeschlagenen Änderungen beschränken, soweit diese Änderungen sich auf die gemeinsamen…
Erwägungsgrund 9 32022D0644BESCHLUSS (EU) 2022/644 DES RATES vom 12. April 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Schiffssicherheitsausschuss der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf seiner 105. Tagung und im Ausschuss zur Erleichterung der Formalitäten der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf seiner 46. Tagung zu der Annahme von Änderungen der Entschließungen über Leistungsanforderungen für Ausrüstung, die im Rahmen des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems eingesetzt wird, sowie von Änderungen des Anhangs des Übereinkommens zur Erleichterung des internationalen Seeverkehrs (FAL-Übereinkommen) zu vertreten ist
Der Geltungsbereich dieses Beschlusses sollte sich auf den Inhalt der vorgeschlagenen Änderungen beschränken, soweit diese Änderungen sich auf die gemeinsamen…