Art. 2 32024D1299BESCHLUSS (EU) 2024/1299 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. April 2024 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Dänemarks (EGF/2023/004 DK/Danish Crown)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 24. April 2024.
Art. 2 32024D1298BESCHLUSS (EU) 2024/1298 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. April 2024 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Deutschlands (EGF/2023/003 DE/Vallourec)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 24. April 2024.
Art. 2 32024D1665BESCHLUSS (EU) 2024/1665 DER KOMMISSION vom 12. Juni 2024 über die Delegierung der Überwachung und Durchsetzung der in der Sache M.6447 — IAG/bmi für bindend erklärten Verpflichtungen an die benannte nationale Wettbewerbsbehörde des Vereinigten Königreichs gemäß Artikel 95 Absatz 2 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2024.
Art. 2 32022D2518BESCHLUSS (EU, Euratom) 2022/2518 DES RATES vom 13. Dezember 2022 zur Änderung seiner Geschäftsordnung
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2023.
Art. 2 32023D0692BESCHLUSS (GASP) 2023/692 DES RATES vom 28. März 2023 zur Änderung des Beschlusses 2010/452/GASP über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 20. Februar 2023.
Art. 2 32023D1430BESCHLUSS (EU) 2023/1430 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. März 2023 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens EGF/2022/002 BE/TNT
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 15. März 2023.