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Das Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde durch die Union mit dem Beschluss (EU) 2020/244 des Rates geschlossen und ist am 1. März 2020 in Kraft getreten.
Das Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik…
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2016/123 des Rates wurde das Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union…
Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Kasachstan ist am 1. Juli 1999…
Das Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten…
Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits (im…
Das Abkommen über Partnerschaft und Kooperation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Kasachstan , nachstehend…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.