Erwägungsgrund 2 32022D1165BESCHLUSS (EU) 2022/1165 DES RATES vom 27. Juni 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr
Die Verhandlungen wurden am 15. Juni 2022 erfolgreich abgeschlossen.
Erwägungsgrund 7 32023D2853BESCHLUSS (EU) 2023/2853 DES RATES vom 12. Dezember 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Kenia, Mitglied der Ostafrikanischen Gemeinschaft, andererseits
Am 24. Mai 2023 wurden die Verhandlungen über das Abkommen erfolgreich abgeschlossen.
Erwägungsgrund 7 32024D1647BESCHLUSS (EU) 2024/1647 DES RATES vom 30. Mai 2024 über den Abschluss — im Namen der Union — des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Kenia, Mitglied der Ostafrikanischen Gemeinschaft, andererseits
Am 24. Mai 2023 wurden die Verhandlungen über das Abkommen erfolgreich abgeschlossen.
Erwägungsgrund 2 32022D1158BESCHLUSS (EU) 2022/1158 DES RATES vom 27. Juni 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr
Die Verhandlungen wurden am 14. Juni 2022 erfolgreich abgeschlossen.
Erwägungsgrund 4 32024D2705BESCHLUSS (EU) 2024/2705 DES RATES vom 10. Oktober 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden der Libanesischen Republik
Die Verhandlungen über das Abkommen wurden im Juli 2023 auf Ebene der Verhandlungsteams erfolgreich abgeschlossen.
Erwägungsgrund 2 32017D0251BESCHLUSS (Euratom) 2017/251 DER KOMMISSION vom 2. Juni 2016 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — des Übereinkommens zur Weiterführung des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums zwischen der Europäischen Union und Euratom, die als eine Vertragspartei auftreten, und Georgien, Japan, der Kirgisischen Republik, dem Königreich Norwegen, der Republik Armenien, der Republik Kasachstan, der Republik Korea, der Republik Tadschikistan und den Vereinigten Staaten von Amerika
Diese Verhandlungen wurden am 10. September 2015 erfolgreich abgeschlossen.