Erwägungsgrund 2 32023D2079BESCHLUSS (EU) 2023/2079 DES RATES vom 18. September 2023 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über gewisse Bestimmungen in Abkommen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Japan über Flugdienste
Ziel des Abkommens ist es, die bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen 13 Mitgliedstaaten und Japan mit dem Unionsrecht in Einklang zu bringen.
Erwägungsgrund 3 32018D2003BESCHLUSS (EU) 2018/2003 DES RATES vom 20. September 2016 über die Unterzeichnung, im Namen der Europäischen Union, und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik der Philippinen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten
Ziel des Abkommens ist es, die bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen zehn Mitgliedstaaten und der Republik der Philippinen mit dem Unionsrecht in Einklang…
Erwägungsgrund 3 32024D1698BESCHLUSS (EU)2024/1698 DES RATES vom 14. Dezember 2015 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik Bangladesch über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens
Ziel des Abkommens ist es, die bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen acht Mitgliedstaaten und der Volksrepublik Bangladesch mit dem Unionsrecht in Einklang…
Erwägungsgrund 3 32018D1152BESCHLUSS (EU) 2018/1152 DES RATES vom 26. Juni 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten
Ziel des Abkommens ist es, die bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen 27 Mitgliedstaaten und der Volksrepublik China mit dem Unionsrecht in Einklang zu…
Erwägungsgrund 5 32020D0608BESCHLUSS (EU) 2020/608 DES RATES vom 24. April 2020 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea über bestimmte Aspekte von Flugdiensten
Ziel des Abkommens ist es, die bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen 22 Mitgliedstaaten und der Republik Korea mit dem Unionsrecht in Einklang zu bringen.
Erwägungsgrund 2 32021D1790BESCHLUSS (EU) 2021/1790 DES RATES vom 5. Oktober 2021 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea über bestimmte Aspekte von Flugdiensten
Ziel des Abkommens ist es, die bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen mehreren Mitgliedstaaten und der Republik Korea mit dem Unionsrecht in Einklang zu…