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In Anbetracht der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma sollten neun Personen und sieben Organisationen in die im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahme unterliegen, aufgenommen werden.
In Anbetracht der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma sollten 19 Personen und eine Organisation in die im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP enthaltene…
In Anbetracht der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma sollten sechs Personen und eine Organisation in die im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP enthaltene…
In Anbetracht der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma sollten acht Personen und vier Organisationen in die im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP…
In Anbetracht der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma sollten zehn Personen und zwei Organisationen in die im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP…
In Anbetracht der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma sollten 22 Personen und vier Organisationen in die im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP enthaltene…
Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma sollten 11 Personen in die im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.