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Auf der 2018 ausgerichteten dritten Überprüfungskonferenz zum VN-Aktionsprogramm haben alle VN-Mitgliedstaaten ihre Entschlossenheit bekräftigt, die Staaten dazu anzuhalten, bei der Rückverfolgung illegaler SALW, einschließlich bei Waffenfunden in Konflikt- und Postkonfliktsituationen, Aufzeichnungen in dem Staat einzusehen, in dem die Kleinwaffe oder leichte Waffe gefunden wurde, und/oder den Staat zu konsultieren, in dem die Waffe hergestellt wurde. Darüber hinaus wird im Abschlussbericht der „Achten Zweijährlichen Tagung der Staaten zur Prüfung der Durchführung des VN-Aktionsprogramms“ von 2022 darauf hingewiesen, wie wichtig die Entwicklung oder Festlegung strenger nationaler Rechtsrahmen für die Kennzeichnung, Aufzeichnung und Rückverfolgung von SALW im Einklang mit dem Internationalen Rückverfolgungsinstrument ist, um die Umlenkung und den unerlaubten internationalen Transfer von SALW an unbefugte Empfänger zu verhindern und zu bekämpfen.
Auf der 2018 ausgerichteten dritten Überprüfungskonferenz zum VN-Aktionsprogramm haben alle VN-Mitgliedstaaten ihre Entschlossenheit bekräftigt, die Staaten…
Auf der 2012 ausgerichteten zweiten Überprüfungskonferenz zu dem am 20. Juli 2001 angenommenen Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung…
Bei der dritten VN-Konferenz zur Überprüfung der Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und…
Auf der fünften zweijährlichen Tagung der Staaten zur Überprüfung der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms (New York, 16.-20. Juni 2014) bekräftigten alle…
In dem Schlussbericht der Achten Zweijährlichen Tagung der Staaten von 2022 zur Erörterung der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms wird auf Folgendes hingewiesen:…
Am 30. Juni 2018 hat die dritte Konferenz der Vereinten Nationen (VN) zur Überprüfung der Fortschritte bei der Durchführung des VN-Aktionsprogramms zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.