Erwägungsgrund 4 32022D0636BESCHLUSS (GASP) 2022/636 DES RATES vom 13. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/338 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität für die Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, für die ukrainischen Streitkräfte
Der Beschluss (GASP) 2022/338 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32024D0336BESCHLUSS (GASP) 2024/336 DES RATES vom 16. Januar 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/162 über eine Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA)
Der Beschluss (GASP) 2023/162 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32022D0637BESCHLUSS (GASP) 2022/637 DES RATES vom 13. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/339 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte
Der Beschluss (GASP) 2022/339 sollte entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32024D0633BESCHLUSS (GASP) 2024/633 DES RATES vom 19. Februar 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation
Der Beschluss (GASP) 2022/266 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32024D0383BESCHLUSS (GASP) 2024/383 DES RATES vom 22. Januar 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2135 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben
Der Beschluss (GASP) 2023/2135 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 9 32022D1908BESCHLUSS (GASP) 2022/1908 DES RATES vom 6. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Anordnung der Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete
Der Beschluss (GASP) 2022/266 sollte daher entsprechend geändert werden —