Erwägungsgrund 1 32023D0412BESCHLUSS (EU) 2023/412 DES RATES vom 21. Februar 2023 in Bezug auf die Verlängerung der Frist des Leistungsanspruchs für audiovisuelle Koproduktionen gemäß Artikel 5 des Protokolls über kulturelle Zusammenarbeit zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits
Am 1. Oktober 2015 hat der Rat den Beschluss (EU) 2015/2169 angenommen.
Erwägungsgrund 1 32024D2722BESCHLUSS (GASP) 2024/2722 DES RATES vom 21. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi
Der Rat hat am 1. Oktober 2015 den Beschluss (GASP) 2015/1763 angenommen.
Erwägungsgrund 1 32018D0294BESCHLUSS (GASP) 2018/294 DES RATES vom 26. Februar 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/259 zur Unterstützung von Maßnahmen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Der Rat hat am 17. Februar 2015 den Beschluss (GASP) 2015/259 angenommen.
Erwägungsgrund 1 32016D0478Der Rat hat am 31. Juli 2015 den Beschluss (GASP) 2015/1333 angenommen.
Erwägungsgrund 1 32017D0621BESCHLUSS (GASP) 2017/621 DES RATES vom 31. März 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen
Der Rat hat am 31. Juli 2015 den Beschluss (GASP) 2015/1333 angenommen.
Erwägungsgrund 9 32023D0412BESCHLUSS (EU) 2023/412 DES RATES vom 21. Februar 2023 in Bezug auf die Verlängerung der Frist des Leistungsanspruchs für audiovisuelle Koproduktionen gemäß Artikel 5 des Protokolls über kulturelle Zusammenarbeit zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits
Am 28. November 2022 erließ der Rat seinen Beschluss (EU) 2022/2335 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/2169 im Einklang mit diesem Urteil.